Petra Gössi handelt eigenmächtig und alle schauen weg!

Petra Gössi hat gegen das Plakat «Die FDP schützt radikale Islamisten» geklagt und genüsslich haben alle Zeitungen darüber berichtet. Nur, dass Petra Gössi bei der Klageeinleitung beschissen hat, will keine Zeitung bemerkt haben. Für eine Klageeinleitung durch die FDP-Schweiz braucht es einen Vorstandsbeschluss (Art. 16.2 Abs. 1 al. 9 Statuten <*>). Einen solchen Beschluss hat sie dem Gericht nicht eingereicht. Kann es sein, dass Petra Gössi bei der Klageeinleitung den Vorstand übergangen hat?

Ein Vereinsmitglied ist bei persönlichen Angelegenheiten vom Stimmrecht und vom Vertretungsrecht ausgeschlossen (Art. 68 ZGB). Da Petra Gössi persönlich geklagt hat, kann sie nicht zugleich für den Verein handeln. Ihre Unterschrift für die FDP ist damit nicht gültig.

Die Zeitungen wollen das nicht bemerkt haben und schweigen dazu eisern. Selektive Wahrnehmung nennt man das in der Psychologie. Wahlkampfmanipulation durch verzerrte Berichterstattung nennt man das in der Politik.

 

*https://www.fdp.ch/fileadmin/documents/fdp.ch/pdf/DE/Partei/Statuten/20180323_Stauten_FDP_Die_Liberalen_d_aenderungen2018_d.pdf

Dieser Beitrag wurde unter Kantonsrat veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar